Hier ist die deutsche Übersetzung:
SunhillRV – Wohnmobil-Mietvertrag & AGB
Vertragsparteien, erforderliche Dokumente
Vermieter: Seven Solutions Kft. (Steuernummer: 28846004-2-06, Handelsregisternummer: 06-09-026447, Sitz: 6800 Hódmezővásárhely, Kodály Zoltán utca 7/c 1/5)
Mieter (bei natürlichen Personen):
Name: …………………………………….………………………………………………………….
Adresse: …………………………………….………………………………………………………….
Geburtsort, -datum: …………………………………….…………………………………….
Name der Mutter: …………………………………….………………………………………..
Führerscheinnummer: …………………………………….……………………………………
Mieter (bei juristischen Personen):
Name: …………………………………….…………………………………………………………
Steuernummer: …………………………………….…………………………………………………
Sitz: …………………………………….………………………………………………….
Vertreten durch: …………………………………….………………………………………………….
Zweiter Fahrer:
Name: …………………………………….………………………………………………………….
Adresse: …………………………………….………………………………………………………….
Geburtsort, -datum: …………………………………….…………………………………….
Name der Mutter: …………………………………….………………………………………..
Führerscheinnummer: …………………………………….……………………………………
Der Zweite Fahrer ist die Person, die neben dem Hauptmieter berechtigt ist, das gemietete Fahrzeug zu führen. (Für den Zweiten Fahrer fallen keine zusätzlichen Gebühren an.) Der Mieter oder bei juristischen Personen der Vertreter sowie der Zweite Fahrer müssen mindestens 23 Jahre alt sein und über einen gültigen Führerschein der Klasse B verfügen, der mindestens 2 Jahre alt ist.
Erforderliche Dokumente:
Gültiger Führerschein
Meldebescheinigung
Bei Unternehmen Unterschriftsprobe
Gegenstand des Mietvertrags:
Fahrzeugmarke: …………………………………….
Fahrzeugmodell: …………………………………….
Kennzeichen: …………………………………….
(im Folgenden: Wohnmobil)
Mietdauer
Beginn des Mietvertrags: Jahr …………… Monat …………… Tag …………… Uhrzeit ……………, geplantes Ende: Jahr …………… Monat …………… Tag …………… Uhrzeit ……………
Das Fahrzeug muss spätestens am letzten Tag der Mietzeit bis 11 Uhr vormittags zurückgegeben werden; bei Verspätung wird/werden Tagesgebühr(en) berechnet.
Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Rückerstattung.
Verantwortung des Mieters
Mit der Unterzeichnung des Vertrags erklärt der Mieter, dass er die im Vertrag enthaltenen Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat, einschließlich der optional übergebenen Dokumente.
Der Vermieter schließt ausdrücklich jegliche Haftung für Handlungen oder Unterlassungen des Mieters aus. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf:
Vom Mieter verursachte Verkehrsunfälle oder Ordnungswidrigkeiten;
Vom Mieter Dritten zugefügte Schäden;
Vom Mieter am Fahrzeug oder dessen Zubehör verursachte Schäden;
Vom Mieter begangene Straftaten oder andere rechtswidrige Handlungen;
Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs durch den Mieter entstehen.
Verbotene Nutzung
Es ist verboten, das Fahrzeug:
von einer nicht im Vertrag genannten Person führen zu lassen,
unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Müdigkeit zu führen,
für Beschleunigungsrennen zu verwenden,
für gesetzeswidrige Zwecke zu nutzen,
für entgeltliche Personenbeförderung zu verwenden,
zum Abschleppen oder Schieben anderer Fahrzeuge zu benutzen,
ohne Genehmigung auf beschränkten oder Waldwegen zu fahren,
zum Transport von Sprengstoff oder brennbaren Materialien zu verwenden,
für Untervermietungszwecke zu nutzen,
zum Transport von Nutztieren zu verwenden.
Unfälle und Diebstähle
Der Mieter ist verpflichtet, jeden Unfall oder Diebstahl der örtlichen Polizei zu melden und eine schriftliche Meldung an die Seven Solutions Kft. unter der E-Mail-Adresse hello@sunhillrv.hu am Tag des Vorfalls einzureichen.
Der Mieter ist verpflichtet, alle während der Gültigkeitsdauer des Mietvertrags entstandenen Schäden oder mechanischen Reparaturen am Fahrzeug und dessen Zubehör unabhängig vom Wertlimit zu ersetzen. Diese Verantwortung erstreckt sich auf alle Schäden, die der Mieter verursacht, unabhängig davon, ob sie im Wohnmobil entstanden sind oder mit dem Wohnmobil anderen Personen oder Gegenständen zugefügt wurden. Die Verantwortung des Mieters umfasst, ist aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verkehrsunfällen, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch sowie Verletzungen oder Sachschäden, die Dritten zugefügt wurden. Der Mieter ist verpflichtet, alle derartigen Schäden zu ersetzen, einschließlich eventueller rechtlicher und sonstiger Nebenkosten.
Buchungsgebühr, Kaution, Mietpreis
Buchungsgebühr: 200.000 Forint, zahlbar nach Festlegung der Mietdauer. Der Vermieter stellt dem Mieter eine Proforma-Rechnung für die Buchungsgebühr aus, und der Mieter überweist den Betrag auf das angegebene Konto.
Kaution: Die Buchungsgebühr entspricht dem Kautionsbetrag. Am Ende der Mietzeit, wenn der Mieter das Fahrzeug in dem Zustand zurückgibt, in dem er es erhalten hat, ohne Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, und alle anderen vertraglichen Verpflichtungen vollständig erfüllt hat, ist der Vermieter verpflichtet, den vollen Kautionsbetrag unverzüglich, spätestens jedoch bis 23:59 Uhr des Tages nach der Rückgabe des Fahrzeugs an den Mieter zurückzuzahlen.
Der Vermieter behält die Kaution ein, wenn:
das Fahrzeug irgendwelche Schäden erlitten hat, die nicht zur normalen Abnutzung gehören.
Irgendwelches Zubehör des Fahrzeugs fehlt oder beschädigt ist (z.B. Gasflasche, Kabelset, Möbelteile).
Das Fahrzeug nicht in einem angemessenen technischen oder ästhetischen Zustand zurückgegeben wurde (z.B. zusätzliche Reinigungsgebühr anfällt).
Das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgebracht wurde.
Der Mieter während der Mietzeit Verkehrsverstöße begangen hat und die Bußgelder verspätet oder gar nicht bezahlt wurden.
Ein sonstiger Vertragsbruch vorliegt, der finanzielle Folgen für den Vermieter hat.
Der Vermieter ist berechtigt, eventuelle Schäden, Mängel oder sonstige dem Mieter anzulastende Kosten von der Kaution abzuziehen. In solchen Fällen ist der Vermieter verpflichtet, eine detaillierte Abrechnung über die Abzüge zu erstellen und diese dem Mieter zusammen mit der Rückzahlung der verbleibenden Kaution zur Verfügung zu stellen.
Mietgebühr
Die Mietgebühr beträgt netto 27.559 HUF pro Tag (siebenundzwanzigtausendfünfhundertneunundfünfzig Forint) + MwSt.
Die Mietgebühr ist in einer Summe zum Beginn der Mietzeit in bar oder per Banküberweisung auf das Konto des Vermieters zu zahlen.
Vorbereitungskosten
Die Vorbereitungskosten betragen einmalig netto 27.559 HUF (siebenundzwanzigtausendfünfhundertneunundfünfzig Forint) + MwSt.
Die Vorbereitungskosten sind in einer Summe zum Beginn der Mietzeit in bar oder per Banküberweisung auf das Konto des Vermieters zu zahlen.
(Die Vorbereitungskosten beinhalten: eine gefüllte Gasflasche, WC-Chemikalien & Papier, die Übergabe des Wohnmobils in gereinigtem Zustand, einen gefüllten Wassertank, einen vollen Kraftstofftank, eine ungarische Autobahnvignette und eine Europ Assistance-Versicherung.)
Der Mietpreis ist in einer Summe zu Beginn der Mietzeit zu zahlen.
Stornierungsbedingungen
Stornierung mehr als 30 Tage vor Buchungsbeginn: Der Mieter ist berechtigt, seine Buchung kostenlos zu stornieren, wenn er dies mindestens 30 Tage vor dem Startdatum der Buchung schriftlich dem Vermieter mitteilt. In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, 90% (neunzig Prozent) der zuvor gezahlten Anzahlung innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Stornierung an den Mieter zurückzuerstatten. Die Stornierung muss schriftlich an hello@sunhillrv.hu gemeldet werden.
Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Buchungsbeginn: Wenn der Mieter seine Buchung innerhalb von 30 Tagen vor dem Startdatum storniert, ist der Vermieter berechtigt, den vollen Betrag der gezahlten Anzahlung einzubehalten. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass er in diesem Fall keinen Anspruch auf den Anzahlungsbetrag hat.
Dokumentation des technischen Zustands
Der Vermieter und der Mieter verpflichten sich gemeinsam, bei der Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs eine detaillierte Dokumentation über den technischen Zustand des Fahrzeugs zu erstellen. Diese Dokumentation umfasst:
a) Detaillierte fotografische Dokumentation des äußeren und inneren Zustands des Fahrzeugs, einschließlich eventueller Schäden, Mängel oder sonstiger Beobachtungen.
b) Schriftliches Protokoll, das den technischen Zustand des Fahrzeugs, den Kilometerstand, den Kraftstoffstand und andere relevante Informationen festhält.
Die Parteien sind verpflichtet, die fotografische und schriftliche Dokumentation elektronisch über einen der folgenden Kommunikationskanäle miteinander zu teilen: E-Mail, iMessage, WhatsApp oder Viber. Die Weitergabe muss zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Rückgabe oder unmittelbar danach, spätestens jedoch innerhalb von 1 Stunde erfolgen.
Die Parteien akzeptieren und erkennen ausdrücklich an, dass die elektronisch geteilte Dokumentation zusammen mit ihrem Sendezeitstempel volle Beweiskraft für den technischen Zustand des Fahrzeugs zum jeweiligen Zeitpunkt hat. Der von der elektronischen Kommunikationsplattform aufgezeichnete Sendezeitpunkt beweist eindeutig und unwiderlegbar den Zeitpunkt der Erstellung und Weitergabe der Dokumentation.
Die Parteien verpflichten sich, bei jeglichen Streitigkeiten über den Zustand des Fahrzeugs in erster Linie die gemäß diesem Punkt erstellte und geteilte Dokumentation als maßgeblich zu betrachten. Die Parteien verzichten ausdrücklich auf ihr Recht, die Echtheit oder Beweiskraft der ordnungsgemäß erstellten und rechtzeitig geteilten Dokumentation nachträglich in Frage zu stellen, es sei denn, es kann Betrug oder Täuschung nachgewiesen werden.
Bußgelder, Strafen, Zusatzgebühren
Der Mieter ist verpflichtet, alle während der Mietdauer entstandenen Verkehrs- und Parkbußgelder sowie Mautgebühren zu bezahlen, mit Ausnahme der Gebühr für die landesweite Autobahnbenutzungsberechtigung (E-Vignette) für das Gebiet Ungarns.
Überladung: Der Mieter ist für alle Schäden und Strafen verantwortlich, die aus einer Überladung resultieren.
Tanken: Das Fahrzeug muss mit vollem Tank zurückgegeben werden; bei Nichterfüllung wird eine Gebühr von 1000 Forint/Liter + MwSt. berechnet.
Zusätzliche Reinigungsgebühr: Bei Rückgabe des Fahrzeugs in einem nicht ausreichend sauberen Zustand (z.B. übermäßiger Schlamm, Tierhaare, Essensreste, Fett) wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 50.000 Forint + MwSt. berechnet.
Rauchverbot: Das Rauchen im Fahrzeug ist streng verboten; ein Verstoß zieht eine Strafe von 100.000 Forint + MwSt. nach sich.
Wenn der Vermieter von einer in den Punkten 9.1 und 9.2 festgelegten Zahlungsverpflichtung Kenntnis erlangt, ist er berechtigt, diese im Namen und anstelle des Mieters zu erfüllen. Und eine Verwaltungsgebühr von 10.000,- Ft (zehntausend Forint) + MwSt. zu berechnen.
Der Mieter ist verpflichtet, den Betrag gemäß den Punkten 9.1, 9.2., 9.3., 9.4. und 9.5. innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung des Vermieters zu zahlen.
Wenn der Mieter seiner festgelegten Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nachkommt, ist der Vermieter berechtigt, zur Eintreibung der Forderung einen Anwalt zu beauftragen oder die Dienste einer Inkassogesellschaft in Anspruch zu nehmen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter alle im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Forderung entstandenen Kosten zu erstatten.
Rücknahme
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Mieter eine der in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen verletzt. Im Falle einer Rücknahme ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Mitteilung der Kündigung an den Vermieter zurückzugeben. Wenn der Mieter einer in irgendeinem Punkt enthaltenen Verpflichtung nicht nachkommt, ist der Vermieter berechtigt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um dasFahrzeug in Besitz zu nehmen, einschließlich der Erstattung einer Anzeige bei der Polizei. Im Falle einer Kündigung des Vertrags gemäß diesem Abschnitt ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter alle aus der Vertragsverletzung resultierenden Schäden zu ersetzen, einschließlich der Kosten, die im Zusammenhang mit der Rückholung des Fahrzeugs entstanden sind. Die Bestimmungen in diesem Abschnitt berühren nicht die sonstigen Rechte und Möglichkeiten der Anspruchsdurchsetzung des Vermieters aufgrund anderer Gesetze oder dieses Vertrags.
Verweigerung der Dienstleistung
Die Seven Solutions Kft. behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Erbringung von Dienstleistungen für jeden potenziellen Mieter zu verweigern.
Geeigneter Kraftstoff
Der Mieter nimmt zur Kenntnis und akzeptiert ausdrücklich, dass das gemietete Fahrzeug ausschließlich mit Dieselkraftstoff betrieben werden darf. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietdauer ausschließlich Dieselkraftstoff in das Fahrzeug zu tanken. Die vollen Kosten für Schäden, die aus der Verwendung von ungeeignetem Kraftstoff resultieren, trägt der Mieter.
Persönliche Gegenstände
Der Mieter nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass er allein für die Sicherheit der im Fahrzeug zurückgelassenen persönlichen Gegenstände verantwortlich ist und verpflichtet sich, beim Verlassen des Fahrzeugs alle Wertsachen mitzunehmen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, persönliche Gegenstände aufzubewahren, zu lagern oder zurückzugeben, auch dann nicht, wenn diese bei der Rückgabe des Fahrzeugs entdeckt werden. Wenn der Vermieter nach der Rückgabe des Fahrzeugs persönliche Gegenstände findet, bewahrt er diese 30 Tage lang auf. Während dieses Zeitraums ist der Mieter berechtigt, die Gegenstände nach vorheriger Absprache abzuholen. Nach Ablauf der 30-Tage-Frist ist der Vermieter berechtigt, frei über die Gegenstände zu verfügen.
Verlorene oder nicht zurückgegebene Gegenstände
Der Mieter trägt die volle Verantwortung für die Aufbewahrung aller zum gemieteten Fahrzeug gehörenden Zubehörteile, Ausrüstungen und sonstigen Gegenstände (im Folgenden: Zubehör) während der Mietzeit. Der Mieter ist verpflichtet, das Zubehör am Ende der Mietzeit vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Wenn am Ende der Mietzeit irgendein Zubehörteil fehlt oder nicht zurückgegeben wird, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter die vollen Ersatzkosten zu erstatten.
Die Ersatzkosten beinhalten:
den Anschaffungspreis des betreffenden Zubehörs;
eventuelle Versand- und sonstige Nebenkosten im Zusammenhang mit der Beschaffung;
die beim Vermieter anfallenden Verwaltungskosten.
Der Vermieter ist berechtigt, die Kosten gemäß den Punkten 14.2 und 14.3 von der vom Mieter hinterlegten Kaution abzuziehen. Wenn der Kautionsbetrag die vollen Ersatzkosten nicht deckt, ist der Mieter verpflichtet, die Differenz innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung des Vermieters zu zahlen.
Der Vermieter ist verpflichtet, eine detaillierte Aufstellung über die Ersatzkosten für verlorene oder nicht zurückgegebene Zubehörteile zu erstellen und diese dem Mieter zur Verfügung zu stellen.
Diese Bestimmung berührt nicht die sonstigen gesetzlichen oder im Mietvertrag gewährten Rechte des Vermieters in Bezug auf verlorene oder nicht zurückgegebene Zubehörteile.
15.4 Liste der Zubehörteile:
Der Mieter übernimmt die Verantwortung für die unten aufgeführten Zubehörteile, die mit dem Fahrzeug zur Verfügung gestellt werden. Der Mieter verpflichtet sich, diese Gegenstände ordnungsgemäß zu benutzen, zu pflegen und am Ende der Mietzeit im gleichen Zustand wie bei der Übernahme zurückzugeben. Der Mieter haftet vollständig finanziell für jegliche Beschädigung oder den Verlust dieser Zubehörteile.
• 1 Stück PRO-55197 37006 Industriestecker
• 3P 16A 20m Verlängerungskabel
• 1 Stück 220V – 380V Adapterkabel
• 2 Stück Campingstühle
• 1 Stück Campingbett
• 1 Stück Gasflasche
• 1 Stück Ersatzreifen
• 1 Stück Klimaanlage-Fernbedienung
• 1 Stück Omnistor (Sonnenmarkise) Kurbelstange
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• ………………………………………………………..
• ………………………………………………………..
Zusätzliche eingebaute Zubehörteile:
• 2 Stück Zusatzbatterien
• 1 Stück Solarstromsystem (Solarpanel & Wechselrichter)
• 1 Stück komplette Klimaanlage
Unbeaufsichtigte Fahrzeuge
Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Fahrzeug und dessen Zulassungsbescheinigung unter allen Umständen angemessen zu bewachen. Es ist verboten, das Fahrzeug unbeaufsichtigt zu lassen, es sei denn, die Türen des Fahrzeugs sind verschlossen und die Zündschlüssel des Fahrzeugs wurden entfernt und befinden sich nicht im Fahrzeug. Für Schäden, die aus der Verletzung dieser Bestimmung resultieren, einschließlich Schäden aus Diebstahl oder Vandalismus, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass im Falle von Schäden oder Verlusten im Zusammenhang mit einem unbeaufsichtigten Fahrzeug der Versicherungsschutz ungültig werden kann und er verpflichtet ist, den daraus resultierenden vollen Schaden dem Vermieter zu ersetzen.
Reisebeschränkungen
Mit dem gemieteten Fahrzeug kann grundsätzlich ohne Reisebeschränkungen gefahren werden, es ist jedoch Pflicht und Verantwortung des Mieters, sich über die Einreisebedingungen, möglichen Beschränkungen und Gebühren der einzelnen Länder zu informieren. Der Mieter ist verpflichtet, die geltenden Gesetze und Vorschriften der Länder, die er besuchen möchte, einzuhalten.
Der Vermieter weist den Mieter nachdrücklich darauf hin, dass einige Länder oder Regionen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen können. Es wird empfohlen, sich vor der Reise über die Liste der nicht für Reisen empfohlenen Regionen auf der offiziellen Website des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und Handel zu informieren. https://konzinfo.mfa.gov.hu/utazasra-nem-javasolt-tersegek
Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Folgen, die daraus resultieren, dass sich der Mieter nicht angemessen über die Einreisebedingungen des betreffenden Landes informiert hat oder eine für Reisen nicht empfohlene Region besucht hat.
Wenn der Mieter in ein Land reisen möchte, das nicht Mitglied der Europäischen Union oder des Schengen-Raums ist, ist er verpflichtet, den Vermieter im Voraus darüber zu informieren und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass in einigen Ländern spezielle Ausrüstungen (z.B. Schneeketten) obligatorisch sein können, und er ist für deren Vorhandensein und ordnungsgemäße Verwendung verantwortlich.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Nutzung des Fahrzeugs für Reisen in Länder zu verweigern, die auf der vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Handel herausgegebenen Liste der für Reisen nicht empfohlenen Regionen aufgeführt sind.
GPS
Der Vermieter informiert den Mieter darüber, dass das gemietete Fahrzeug mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet ist. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags stimmt der Mieter ausdrücklich der Verwendung des GPS-Ortungssystems während der Mietdauer zu. Das GPS-Ortungssystem kann folgende Daten aufzeichnen:
Die genaue geografische Position des Fahrzeugs;
die Bewegungsgeschwindigkeit des Fahrzeugs;
die zurückgelegte Route;
die Zeiten der Starts und Stopps.
Der Vermieter verpflichtet sich, die vom GPS-Tracker gesammelten Daten ausschließlich für folgende Zwecke zu verwenden:
Gewährleistung der Sicherheit und des Eigentumsschutzes des Fahrzeugs;
Ortung des Fahrzeugs im Falle von Diebstahl oder sonstigen Rechtsverletzungen;
Überprüfung der Einhaltung der im Vertrag festgelegten Bedingungen.
Der Vermieter verpflichtet sich:
Die vom GPS-Tracker aufgezeichneten Standortdaten nicht zu speichern und nicht aufzubewahren.
Die Daten nicht an Dritte oder andere Dienstleister weiterzugeben.
Mit den Daten in keiner Form Handel zu treiben.
Am Ende der Mietzeit, nach Rückgabe des Fahrzeugs, unverzüglich und endgültig alle während der Mietzeit entstandenen Standortdaten zu löschen.
Der Vermieter wendet angemessene technische und organisatorische Maßnahmen an, um sicherzustellen, dass die vom GPS-Tracker aufgezeichneten Daten während der Mietzeit vor unbefugtem Zugriff, Änderung oder Offenlegung geschützt sind.
Der Mieter ist berechtigt:
Informationen über die Funktionsweise des GPS-Trackers und die Art der Datenverarbeitung anzufordern.
Am Ende der Mietzeit eine schriftliche Bestätigung darüber anzufordern, dass die Daten gelöscht wurden.
Veranstaltungen
Die Nutzung bei Veranstaltungen, Konzerten, Filmaufnahmen unterliegt einer gesonderten Genehmigung und individuellen Preisgestaltung.
Anzahl der Passagiere
Die Anzahl der Passagiere darf die in der Zulassungsbescheinigung festgelegte maximale Anzahl der zu befördernden Personen nicht überschreiten.
Reiseunterbrechung / Stornierung
Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für Stornierungen oder Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt. Als Ereignis höherer Gewalt gilt jedes unvorhersehbare, unabwendbare Ereignis, das außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegt und die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verhindert oder verzögert. Solche Ereignisse können insbesondere, aber nicht ausschließlich sein: Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Brände), Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus, Epidemien, Regierungsmaßnahmen, Streiks, Unruhen.
Entschädigung und Freistellung
In dem gesetzlich zulässigen Umfang, wenn eine Bedingung dieses Vertrags verletzt wird, verpflichtet sich der Mieter:
Die volle Verantwortung und Haftung für den Betrieb, die Wartung und die Nutzung des Fahrzeugs zu übernehmen.
Die Seven Solutions Kft., ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Aktionäre und Gläubiger gegen alle Verluste und Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren und Prozesskosten) zu entschädigen, freizustellen und zu verteidigen, unabhängig davon, wer schuld ist. Dies gilt auch für alle Ansprüche, die aus Personenschäden, Todesfällen oder Sachschäden Dritter während Ihrer Nutzung oder der Nutzung des Fahrzeugs resultieren.
Der Vermieter verpflichtet sich:
Wenn das gemietete Fahrzeug während der Mietzeit einen mechanischen Defekt erleidet, der zur Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugs führt, und dieser Defekt eindeutig nicht auf ein Verschulden oder eine Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen ist und vom Mieter im Moment des Auftretens, spätestens jedoch am selben Tag telefonisch und/oder per E-Mail dem Vermieter gemeldet wird, treten folgende Bestimmungen in Kraft:
Der Vermieter verpflichtet sich, das defekte Fahrzeug auf eigene Kosten vom Ort des Defekts zum Standort des Vermieters oder zu einer vom Vermieter benannten Werkstatt transportieren zu lassen.
Der Vermieter verpflichtet sich ferner, dem Mieter und seinen Mitreisenden jede zumutbare Hilfe bei der Organisation ihrer Heimreise zu gewähren. Diese Hilfe kann sich auf Folgendes erstrecken, ist aber nicht darauf beschränkt und wird je nach den spezifischen Umständen der Situation realisiert:
Bereitstellung oder Unterstützung bei der Organisation alternativer Transportmittel;
Hilfe bei der Buchung einer vorübergehenden Unterkunft, falls erforderlich;
Erstattung der für die Heimreise erforderlichen Reisekosten, sofern diese angemessen und ordnungsgemäß dokumentiert sind.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über den Defekt zu informieren und die Anweisungen des Vermieters bezüglich weiterer Maßnahmen zu befolgen.
Der Vermieter erstattet dem Mieter einen anteiligen Teil der Miete für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug aufgrund des Defekts nicht nutzbar war.
Der Vermieter kann nicht für indirekte oder Folgeschäden haftbar gemacht werden, die aus dem Defekt des Fahrzeugs resultieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder das Scheitern geplanter Programme.
Diese Bestimmung gilt nur für Fälle, in denen der Defekt nachweislich nicht auf ein Verschulden des Mieters oder eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung des Fahrzeugs zurückzuführen ist. In strittigen Fällen sind die Parteien verpflichtet, in gutem Glauben zusammenzuarbeiten, um die Situation zu klären.
Haftpflichtversicherung
Der Vermieter erklärt, dass er für die vermieteten Fahrzeuge über eine gültige Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KGFB) verfügt.
Die KGFB bietet Deckung für:
Ansprüche aus verursachten Personenschäden;
Ansprüche aus verursachten Sachschäden.
Ausnahmen von der KGFB-Deckung
Die Versicherungsdeckungen sind in folgenden Fällen ungültig:
- Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Schadensverursachung.
- Fahren durch eine nicht autorisierte Person.
- Verwendung von falschem Kraftstoff.
- Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen usw.
Beschwerdemanagement
Der Mieter kann Beschwerden auf folgende Weise einreichen:
Per E-Mail: Beschwerden sind an die Adresse hello@sunhillrv.hu zu richten. Bitte geben Sie im Betreff der E-Mail „Beschwerde“ an.
Per Post: Seven Solutions Kft., 6800 Hódmezővásárhely, Kodály Zoltán utca 7/c 1/5
Fristen für das Beschwerdemanagement:
Eingegangene Beschwerden werden innerhalb von 5 Werktagen bestätigt.
Für die Untersuchung der Beschwerde und die Erteilung einer substantiellen Antwort haben wir 30 Tage Zeit.
Sollte die Untersuchung der Beschwerde länger dauern, wird der Mieter innerhalb der 30-tägigen Frist informiert, wobei das voraussichtliche Abschlussdatum der Untersuchung angegeben wird.
Schlichtungsstelle
Wenn der Mieter mit der Bearbeitung der Beschwerde unzufrieden ist oder die gesetzlich vorgeschriebene 30-tägige Frist für die Bearbeitung der Beschwerde ergebnislos verstrichen ist, kann sich der Mieter an die zuständige Schlichtungsstelle gemäß seinem Wohnsitz oder Aufenthaltsort wenden. Voraussetzung für die Einleitung des Verfahrens bei der Schlichtungsstelle ist, dass der Mieter zuvor versucht hat, das strittige Anliegen direkt mit Seven Solutions Kft. zu klären.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstellen: https://bekeltetes.hu
Rechtsstreitigkeiten
Die Parteien vereinbaren, dass im Falle von Rechtsstreitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich Streitigkeiten über den Abschluss, die Gültigkeit oder die Beendigung des Vertrags, die ausschließliche Zuständigkeit des Pester Zentralen Bezirksgerichts oder, abhängig vom Streitwert, des Hauptstadtsgerichts Budapest vereinbart wird.
Protokoll über den technischen Zustand des Fahrzeugs
Bei der Übergabe des Fahrzeugs halten die Parteien folgende Daten fest:
Kilometerstand: …………………………. km
Kraftstoffstand: ……………………………… % (Dieselkraftstoff)
Übergebene Zubehörteile:
- Fahrzeugzündungsschlüssel
- Fahrzeugzulassungsbescheinigung
- Nachweis über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs
Ausgestellt: Budapest, …………… Jahr …………… Monat …………… Tag ……………